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Der Begriff Bundeswehr bezeichnet die Streitkr盲fte der Bundesrepublik Deutschland, die Bundeswehrverwaltung und die weiteren Organisationsbereiche, die im Gesch盲ftsbereich des Bundesministers der Verteidigung liegen. Minister und Ministerium geh枚ren nach Zuordnung und Personalumfang nicht der Bundeswehr an, sondern sind Teil der Bundesregierung.
Der Bundesminister der Verteidigung hat im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt 眉ber die Bundeswehr inne. Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler 眉ber (Art. 115b Grundgesetz (GG)). Da der Einsatz bewaffneter Streitkr盲fte einen Beschluss des Deutschen Bundestages voraussetzt, ist die Bundeswehr eine Parlamentsarmee. Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln, kann der Verteidigungsfall als Voraussetzung f眉r den Einsatz der bewaffneten Streitkr盲fte nach der Sonderregelung des Art. 115a (2) GG vom Gemeinsamen Ausschuss festgestellt werden. Unter den in Art. 115a (4) GG bezeichneten engeren Voraussetzungen eines bewaffneten Angriffs auf das Bundesgebiet und der Handlungsunf盲higkeit der f眉r die Feststellung des Verteidigungsfalls zust盲ndigen Bundesorgane gilt die Feststellung des Verteidigungsfalls bereits als getroffen.
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